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   VGH Bayern, 25.06.2020 - 23 ZB 19.891   

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https://dejure.org/2020,17934
VGH Bayern, 25.06.2020 - 23 ZB 19.891 (https://dejure.org/2020,17934)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2020 - 23 ZB 19.891 (https://dejure.org/2020,17934)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 23 ZB 19.891 (https://dejure.org/2020,17934)
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  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2020 - 23 ZB 19.891
    aa) Derartige Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2020 - 23 ZB 19.891
    aa) Derartige Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 18.12.2015 - 9 C 15.2235

    Auffangwert bei tierschutzrechtlichen Anordnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2020 - 23 ZB 19.891
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3 GKG in Verbindung mit § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 9 C 15.2235 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 20.03.2019 - B 1 K 17.224

    Untersagung der Haltung von Tieren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2020 - 23 ZB 19.891
    Mit Gerichtsbescheid vom 20. März 2019 (Az. B 1 K 17.224) wies das Verwaltungsgericht die von dem Kläger gegen das Tierhaltungsverbot erhobene Klage ab.
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